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Verlusttöpfe für Aktien und ETFs – Verrechnung mit Beispielen

Autor: Thomas Breithaupt · Zuletzt aktualisiert: 26.07.24

Börse/Aktien · 6 Min. Lesedauer

Verlusttöpfe für Aktien und ETFs – Verrechnung mit Beispielen - Titelbild

Die steuerliche Berechnung von Gewinn und Verlusten an der Börse wird in Deutschland in 3 Verlusttöpfen für Aktien, andere Wertpapiere wie ETFs, Fonds etc. und den Quellensteuertopf, um gezahlte Steuern im Ausland zu berücksichtigen, gerechnet. Das wird in einem Depot automatisch durch die Bank erledigt, aber sobald es um mehrere Depots geht, Geschäfte im Ausland oder das Zusammenlegen mit dem Ehepartner, sollte man die Regeln kennen, um zu wissen, wo sich noch ein paar Steuern sparen lassen können.

 

Das Wichtigste zum Verlusttopf für Aktien, ETFs und Wertpapiere:

 

  • Wenn man mehrere Depots besitzt, lohnt sich ein tieferer Blick in die Verlusttöpfe, ansonsten verrechnet der Depotanbieter alles automatisch.
  • In einem Verlusttopf werden Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften miteinander verrechnet, um danach die Steuern auf den gesamten Gewinn zu berechnen.
  • Insgesamt gibt es 3 verschiedene Verlusttöpfe: Verlusttopf für Aktien, Quellensteuertopf und Verlusttopf für Sonstiges.
  • In den Verlusttopf für Aktien kommen nur Gewinne und Verluste aus dem Aktienhandel.
  • Gewinne und Verluste aus dem Handel mit ETFs, Fonds, Dividenden und weiteren Wertpapieren kommen in den Verlusttopf „Sonstiges“.
  • Eine Ausnahme: Gewinne aus Aktiengeschäften dürfen mit Verlusten aus Sonstiges verrechnet werden.
  • Ehepaare dürfen Verlusttöpfe zusammenlegen.
  • Verlusttöpfe laufen nicht ab und können für immer in jedem Folgejahr mit neuen Gewinnen und Verlusten verrechnet werden.
  • Frist für Verlustbescheinigungen: Stichtag für die Anmeldung aller Verlusttöpfe aus verschiedenen Depots ist der 15. Dezember.
Zuerst Verlusttopf oder Freistellungsauftrag?

Die Bank gleicht automatisch den Verlusttopf zuerst aus und verrechnet danach den Freistellungsauftrag.

Verluste im Depot einfach erklärt


Verlusttöpfe sind spezielle Konten, die Verluste aus Wertpapiergeschäften erfassen und für steuerliche Zwecke genutzt werden. Der Hauptzweck von Verlusttöpfen besteht darin, Anlegern eine einfache Möglichkeit zu geben, Verluste aus ihren Investitionen gegen Gewinne aufzurechnen, um den Gesamtgewinn zu berechnen. In Deutschland gibt es zwei Hauptarten von Verlusttöpfen und einen weiteren, um gezahlte Steuern im Ausland zu berücksichtigen und mit weiteren Steuern in Deutschland zu verrechnen.

 

Steuern, Freibeträge und Verlusten realisierten


Gewinne auf Wertpapiergeschäfte werden in Deutschland mit 25 % nach der Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungssteuer genannt) zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer besteuert. Als Quellensteuer werden die fälligen Beträge direkt vom Depotanbieter (die Quelle) abgeschöpft. Um den Gewinn zu berechnen, werden realisierte Verluste gegen realisierte Gewinne gerechnet. Dabei wird grundsätzlich zwischen Aktien und Sonstiges (ETFs, Fonds etc.) unterschieden.

 

Realisierte Verluste entstehen, wenn ein Anleger seine Aktien zu einem niedrigeren Preis verkauft, als er sie ursprünglich gekauft hat. Realisierte Verluste können direkt in die Verlusttöpfe eingebucht und steuerlich geltend gemacht werden.

 

Beispiel: Ein Anleger kauft eine Aktie für 100 Euro und verkauft sie später für 80 Euro. Der realisierte Verlust beträgt 20 Euro.

 

Unrealisierte Verluste existieren nur auf dem Papier oder im Depot und entstehen durch den Rückgang des aktuellen Marktwerts der Aktien, ohne dass diese tatsächlich verkauft wurden. Unrealisierte Verluste können nicht direkt steuerlich geltend gemacht werden. Wenn man die Verluste gegen seine Gewinne rechnen möchte, muss man die Wertpapiere mit Verlust verkaufen.

 

Beispiel: Ein Anleger kauft eine Aktie für 100 Euro, deren aktueller Marktwert auf 80 Euro gefallen ist, aber der Anleger hält die Aktie weiterhin. Der unrealisierte Verlust beträgt 20 Euro.

 

Für realisierte und unrealisierte Gewinne ist die Rechnung identisch.

 

Die Bank oder der Depotanbieter geht bei der Berechnung wie folgt vor:

 

  1. Zuerst werden Gewinne gegen Verluste gerechnet und Steuertöpfe miteinander verrechnet. Wie genau das funktioniert, kommt in dem nächsten Abschnitt.
  2. Der so entstehende Gewinn wird mit dem Freibetrag (Sparerpauschbetrag) verrechnet. Aktuell beträgt dieser 1.000 € oder 2.000 € für Ehepaare.
  3. Auf alles über den Sparerpauschbetrag müssen Steuern bezahlt werden.

 

Hier gibt es mehr über Steuern auf ETFs und Wertpapiere mit verschiedenen Aktienanteilen für Privatpersonen, Betriebe oder Kapitalgesellschaften und alles zur neuen Vorabpauschale auf ETFs.

 

Frist für Verlustbescheinigungen


Eine Verlustbescheinigung dokumentiert die in einem Jahr realisierten Verluste aus Kapitalanlagen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Mit der Verlustbescheinigung können Verlusttöpfe für die steuerliche Verrechnung von Verlusten aus verschiedenen Quellen genutzt werden. Die Verlustbescheinigung kann auch zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

 

Die Verlustbescheinigung muss spätestens zum 15. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden. Wird diese später beantragt, ist sie für das laufende Jahr ungültig. Der Antrag sollte schriftlich bei der Bank eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Bank den Antrag bearbeiten kann und ein Nachweis für das Datum vorliegt.

 

Verlusttopf für Aktien


Der Verlusttopf für Aktien erfasst Verluste, die durch den Verkauf von Aktien zu einem niedrigeren Preis als dem Kaufpreis entstehen. Diese Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden, was eine klare Trennung von anderen Kapitalanlagen gewährleistet.

 

Eine Ausnahme gibt es bei Gewinnen aus Aktiengeschäften. Die Gewinne dürfen auch gegen Verluste aus dem Verlusttopf Sonstiges verrechnet werden. Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien können also mit Verlusten aus dem Verkauf von ETFs verrechnet werden.

Verlusttopf für Sonstiges


In den Verlusttopf für Sonstiges fallen alle anderen Wertpapiere außer Aktien und Termingeschäfte. Termingeschäfte sind Verträge über zukünftige Lieferungen oder Abnahmen von Vermögenswerten. Auch als Optionen, Futures oder Forwards bekannt. Diese gehören nicht in den Verlusttopf für Sonstiges! Seit 2021 gibt es eine neue Regelung mit einer Begrenzung von 20.000 € für die Verrechnung von Termingeschäften untereinander.

 

In den Verlusttopf für Sonstiges gehören: Anleihen, Dividenden, Derivate, ETFs, Fonds, Zertifikate und weitere Wertpapiere wie Genussscheine oder Nachrangdarlehen. Der Ausfall von Nachrangdarlehen wird zum Beispiel als Verlust in den Verlusttopf für Sonstiges eingetragen werden. Verluste aus diesen Anlagen können mit Gewinnen aus anderen genannten Kapitalanlagen verrechnet werden. Der breite Verlusttopf bietet für Anleger eine Möglichkeit, in eine breite Palette von Finanzinstrumenten zu investieren und die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Quellensteuertopf - ausländische Kapitalanlagen


Der Quellensteuertopf ist ein Instrument zur Verrechnung von im Ausland gezahlten Quellensteuern auf Kapitalerträge mit der in Deutschland fälligen Abgeltungsteuer. Wenn ein deutscher Anleger ein Depot im Ausland hat und im Ausland Kapitalerträge erzielt, wird oft eine Quellensteuer in diesem Land erhoben. Diese Steuer kann in den Quellensteuertopf geworfen werden und auf die deutsche Steuer angerechnet werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. 

 

Bei der Steuererklärung muss man alle Einnahmen angeben, auch von ausländischen Quellen und darauf entsprechend Steuern bezahlen. Der Quellensteuertopf sorgt dafür, dass die im Ausland gezahlten Steuern in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt werden, was die steuerliche Belastung des Anlegers verringert.

Beispiele für die Verrechnung von Verlusten

 

Ein Anleger hat in seinem Depot verschiedene Kapitalanlagen, die unterschiedliche Gewinne und Verluste generiert haben. Angenommen, das Depot des Anlegers enthält folgende Positionen:

 

  1. Aktie A:
    • Gewinn: 6.000 Euro
  2. Aktie B:
    • Verlust: 3.000 Euro
  3. Anleihen:
    • Verlust: 3.000 Euro
  4. Dividenden:
    • Auszahlung: 1.500 Euro
  5. Optionen:
    • Gewinn: 2.000 Euro


Der Gewinn aus Aktie A (6.000 Euro) kann direkt mit dem Verlust aus Aktie B (3.000 Euro) verrechnet werden: Gewinn 3.000 Euro.

Die Verluste aus den Anleihen (3.000 Euro) und die Gewinne aus den Dividenden (1.500 Euro) können miteinander verrechnet werden. Verlust 1.500 Euro im Verlusttopf Sonstiges.

Der Gewinn aus Optionen darf nicht verrechnet werden.

Der verbleibende Aktiengewinn von 3.000 Euro wird mit 1.500 Euro aus dem Verlusttopf Sonstiges verrechnet. Von dem verbleibenden Gewinn von 1.500 Euro wird der Freibetrag von 1.000 Euro abgezogen, sodass noch 500 Euro versteuert werden müssen. Ist man verheiratet und kann die vollen 2.000 € für sein Depot nutzen, würden keine Steuern anfallen.

 

Würde in einem Verlusttopf ein Verlust am Ende des Jahres verbleiben, kann dieser in zukünftigen Jahren mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden.

Im Jahr 2021 betrug die Abgeltungssteuer etwa 10,029 Mrd. Euro mit einem Anteil von 1,2 Prozent an allen Steuereinnahmen.
Im Jahr 2021 betrug die Abgeltungssteuer etwa 10,029 Mrd. Euro mit einem Anteil von 1,2 Prozent an allen Steuereinnahmen.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern Lizenz: CC BY-NC-ND 3.0 DE

 

Wie viel verdient Deutschland an der Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungssteuer?

Das Statistische Bundesamt listet die Einnahmen durch die Abgeltungssteuer einzeln auf. In "Steuereinnahmen: Deutschland, Jahre, Steuerarten vor der Steuerverteilung" findet sich die Abgeltungssteuer an 6. Stelle in der Tabelle. Das Rekordjahr war 2021 mit 10,029 Mrd. Euro, während es 2023 nur 8,361 Mrd. Euro waren. Ähnlich hoch sind Einnahmen aus der Erbschaftssteuer oder Kraftfahrzeugsteuer, während die Vergnügungsteuer auf nur 0,8 Mrd. Euro kommt.

 

Steuern sparen mit Verlusttöpfen

 

Das Verständnis und die gezielte Nutzung von Verlusttöpfen sind essenziell, um effizient Steuern zu sparen, insbesondere für diejenigen, die in Aktien investieren und mehrere Depots besitzen. Verlusttöpfe bieten eine Möglichkeit, Verluste aus Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen und ETFs steuerlich geltend zu machen und die Steuerlast für die nächsten Jahre zu reduzieren. Da Verlusttöpfe nicht verfallen, sind regelmäßige Umschichtungen im eigenen Portfolio an die eigene Risikobereitschaft eine sinnvolle Maßnahme, die Verlusttöpfe aufbauen können und so zu mehr Verkäufen mit Gewinnen ermutigen.

 

Dabei ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Anleihen vs. Aktien zu kennen und zu verstehen, wie Gewinne und Verluste aus diesen unterschiedlichen Anlageklassen verrechnet werden können. Zudem spielt das Wissen über ETFs und Steuern eine bedeutende Rolle, um die steuerlichen Implikationen verschiedener Investmentstrategien zu berücksichtigen. Ein fundiertes Verständnis dieser Aspekte hilft Anlegern nicht nur, ihre persönliche Steuerlast zu optimieren, sondern auch das eigene Portfolio mit verschiedenen Anlageklassen zu diversifizieren.

 

Alle Angaben ohne Gewähr, da sich Gesetze und Angaben laufend ändern können.


Thomas Breithaupt

Thomas Breithaupt

Redakteur

Mit einer Leidenschaft für Technik- und Finanzthemen war der Schritt vom Physikstudium zum Wirtschaftsjournalismus vorprogrammiert. Das analytische Denkvermögen hilft, sachlich zu berichten und neben der Entwicklung von Software eine fundierte Berichterstattung zu erstellen. Zwischen den Recherchen hilft Sport dabei, einen klaren Kopf zu bewahren und hält fit für den Surfurlaub.

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