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Autor: Thomas Breithaupt · Zuletzt aktualisiert: 25.07.24
Versicherungen · 8 Min. Lesedauer
Eine Altersvorsorge mit Investitionen in ETFs kann als Basisrente (ETF-Rüruprente), ETF-Riester (Riester-Rente), betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit ETFs als oder private Rentenversicherung – ETF-Rentenversicherung – erfolgen. Je nach Beruf kann sich eine der Varianten sogar mehr lohnen als ein normaler ETF-Sparplan oder auch nicht. Steuervorteile kann es auf die eingezahlten Beträge geben, sodass diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden, oder das angesparte Kapital ist bei einer Insolvenz von Selbständigen geschützt. Eine zusätzliche private ETF-Rentenversicherung lohnt sich nicht immer, da die neue Steuerregelung Vorteile für einen normalen Sparplan bringt.
Das Wichtigste zu ETF-Rentenversicherungen:
ETF-Rentenversicherungen können sich für Selbständige, bei vielen Kindern oder privat Versicherten durch Zuschüsse und Steuervorteile besonders lohnen.
Eine ETF-Rentenversicherung kombiniert die Vorteile einer traditionellen Rentenversicherung mit den potenziellen Renditen von börsengehandelten Fonds (ETFs). Dabei soll die gute Rendite von ETFs mit der Sicherheit und den Vorteilen von klassischen Rentenversicherungen kombiniert werden. ETFs sind Investmentfonds, die an Börsen gehandelt werden und eine breite Palette von Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen, Rohstoffe oder eine Kombination davon abbilden können. Die Versicherungsnehmer profitieren von den möglichen Wertsteigerungen der ETFs sowie von den steuerlichen Vorteilen und der Sicherheit, die eine Versicherung bietet.
Eine ETF-Rentenversicherung funktioniert wie folgt:
ETFs sind unter Anlegern auf dem Vormarsch und werden auch bei Lebens- und Rentenversicherungen beleibter. Die verschiedenen Varianten eignen sich für unterschiedliche Berufsgruppen oder Einkommensklassen. In Deutschland ist das Rentensystem in 3 Säulen unterteilt:
Die meisten ETF-Rentenversicherungen fallen unter die 3. Säule, sodass es keine Steuervorteile gibt und eine Rentenversicherung wenig Vorteile bietet. Betrachten wir zuerst die Möglichkeiten für die ersten Säulen, bevor wir die ETF-Rentenversicherungen der 3. Säule mit den klassischen ETF-Sparplänen vergleichen.
Die ETF-Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler. Sie basiert auf einem lebenslangen Auszahlungsmodell mit monatlicher Auszahlung. Die Gesamtsumme oder eine Teilsumme können nicht ausgezahlt werden. Die Beiträge werden in ETFs investiert, was eine kostengünstige und transparente Möglichkeit der Geldanlage darstellt. Es gibt auch Rürup Modelle ohne ETFs.
ETF-Rürup-Rente (Basisrente):
Die ETF-Riester-Rente ist eine Variante der staatlich geförderten Riester-Rente für Angestellte und Beamte. Beiträge können in ETFs investiert werden, was das Potenzial für höhere Renditen bietet. Die Riester-Rente ist häufig in der Kritik wegen hoher Kosten und kleiner Rendite.
ETF-Riester-Rente:
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit ETFs wird über den Arbeitgeber organisiert. Beiträge können direkt in ETF-basierte Modelle investiert werden. Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss bezahlen und der Eigenbeitrag geht vom Bruttogehalt ab. Wer sowieso in ETFs investieren möchte für die Rente, kann so jeden Monat Freibeträge sehr effektiv nutzen. Rechnerisch sind bis zu 30 % Vorteil gegenüber dem Sparplan aus dem Nettogehalt möglich.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit ETFs:
Eine private Rentenversicherung mit ETFs ermöglicht flexible Einzahlungen und Auszahlungsoptionen zur Altersvorsorge. Investitionen in ETFs bieten eine kostengünstige und transparente Anlagemöglichkeit mit potenziell hoher Rendite über lange Laufzeiten. Hauptvorteil ist die Besteuerung bei der Auszahlung, da sich der persönliche Steuersatz in der Rente meistens verringert durch ein geringeres Einkommen. Dazu kommt, dass nur der Ertragsanteil zu einem Prozentsatz versteuert wird, also der Gewinn der Anlage (Endbetrag abzüglich Einzahlung). Die Höhe des Prozentsatzes ist abhängig vom Renteneintrittsalter (§ 22 EStG bb)).
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent |
---|---|
50 | 30 |
51 bis 52 | 29 |
53 | 28 |
54 | 27 |
55 bis 56 | 26 |
57 | 25 |
58 | 24 |
59 | 23 |
60 bis 61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 bis 66 | 18 |
67 | 17 |
68 | 16 |
69 bis 70 | 15 |
Private Rentenversicherung mit ETFs:
Eine direkte Anlage in ETFs ohne Versicherungsmantel bietet die höchste Flexibilität hinsichtlich der Zusammenstellung sowie Ein- und Auszahlungen. Durch die neuen Steuerregeln von 2018 werden Gewinne aus Aktienfonds nur noch zu 70 % mit der Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) belastet. Daher ergibt sich in vielen Rechnungen ein Vorteil für ETF-Sparpläne gegenüber ETF-Rentenversicherungen. In Rechnungen von finanztip ergeben sich erst nach langen Laufzeiten von über 30 Jahren und hohen Renditen Vorteile bei den Versicherungen. Ansonsten ist die Rendite durch ETF-Sparpläne besser.
Allgemein werden mittlerweile Nettopolicen empfohlen, da man über die Laufzeit deutlich wenige Gebühren für die Versicherung bezahlen muss. Man bezahlt ein Honorar für die unabhängige Beratung und der Vermittler bekommt keine weiteren Provisionen durch den Vertrag. Es gibt also keine Vorteile durch einen bestimmten Anbieter, sodass die Beratung auch insgesamt besser sein sollte. Bei einer Bruttopolice fallen häufig 1 bis 10 % oder mehr Gebühren an, im Vergleich zu Nettopolicen, sodass sich über längere Laufzeiten 10.000 € bis 50.000 € Unterschied ergeben können. Wer eine ETF-Rentenversicherung abschließen möchte, kommt auf lange Sicht mit Nettopolicen in der Regel besser weg.
Einer der neusten und bekanntesten Anbieter für Nettopolicen ist myPension (myLife). Das Angebot erfolgt meistens vollständig digital und verlangt dafür geringere Vermittlungskosten. Stiftung Warentest nennt das Angebot „Günstig, aber unflexibel“. Es gibt keine Auswahl von ETFs, sondern nur das Welt-Portfolio mit einer Anpassung alle 3 Monate. Ein Testsieger lässt sich für bestimmte Fälle festlegen, da bestimmte Anbieter und Angebote für Selbständige, Angestellte oder verschiedene Einkommensklassen unterschiedlich gut geeignet sind.
Die ETF-Rentenversicherung stellt eine moderne und flexible Altersvorsorgemöglichkeit dar, die sich besonders für Selbständige eignet. Sie ermöglicht durch kostengünstige ETF-Investitionen eine potenziell höhere Rendite und eignet sich daher gut, um mit der "4 Prozent Regel für den Ruhestand" zu planen, bei der jährlich 4 Prozent des angesparten Kapitals entnommen werden können, ohne das Risiko, dass das Geld im Ruhestand ausgeht.
Für diejenigen, die eine frühe Rente mit 50 anstreben, bietet die ETF-Rentenversicherung eine attraktive Möglichkeit, das notwendige Kapital durch regelmäßige, steuerbegünstigte Beiträge aufzubauen. Insbesondere Selbständige, die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können von dieser Form der Altersvorsorge erheblich profitieren. Familien mit vielen Kindern können ebenfalls von Zuzahlungen profitieren, die geschützt in ETFs angelegt werden können.
Es ist jedoch wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein. Kapitalmarktbasierte Altersvorsorgeprodukte wie ETF-Rentenversicherungen unterliegen Marktschwankungen und bieten keine garantierte Rendite. Viele ETF Renten-Verträge garantieren daher mindestens das monatlich eingezahlte Kapital. Dazu kommt ein kleines Risiko durch Insolvenzen von Versicherungen, das in Deutschland durch Protektor abgesichert ist, einen Sicherungsfonds der Lebensversicherer. Dieser schützt dem Gesetz nach die Ansprüche der Versicherten, aber es gibt auch Grenzen dieser Absicherung, wie Sven Enger von Vertragshilfe24 berichtet.
Thomas Breithaupt
Redakteur
Mit einer Leidenschaft für Technik- und Finanzthemen war der Schritt vom Physikstudium zum Wirtschaftsjournalismus vorprogrammiert. Das analytische Denkvermögen hilft, sachlich zu berichten und neben der Entwicklung von Software eine fundierte Berichterstattung zu erstellen. Zwischen den Recherchen hilft Sport dabei, einen klaren Kopf zu bewahren und hält fit für den Surfurlaub.
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